Straferlasse


Eine Worttrennung gefunden

Straf · er · las · se

Das Wort Straf­er­las­se besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­er­las­se trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­er­las­se" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Straferlasse" ist ein Substantiv im Plural, abgeleitet vom Wort "Straferlass". Es bezeichnet die Maßnahme oder Entscheidung, auf die Vollstreckung einer Strafe zu verzichten oder diese zu mildern. Oft kommt dieser Begriff im rechtlichen Kontext vor, wenn beispielsweise eine Strafverfolgung oder ein Urteil nicht durchgeführt wird, häufig aus Gründen der Gnade oder aus humanitären Erwägungen. Straferlasse können unterschiedliche Formen annehmen, wie etwa die Amnestie oder die Begnadigung von Gefangenen. Der Begriff beinhaltet somit eine Erleichterung oder Nachsicht im Kontext von Strafen im Strafrecht.

Beispielsatz: Der neue Gesetzesentwurf sieht Straferlasse für geringfügige Vergehen vor.

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