straffällige


Eine Worttrennung gefunden

straf · fäl · li · ge

Das Wort straf­fäl­li­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort straf­fäl­li­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "straf­fäl­li­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „straffällige“ ist die adjektivische Form des Substantivs „Straffälliger“. Es beschreibt Personen, die gegen das Gesetz verstoßen haben und deswegen straffällig geworden sind. Straffällige sind also Menschen, die durch ihr Verhalten in Konflikt mit den Gesetzen einer Gesellschaft geraten sind, oft im Zusammenhang mit Kriminalität oder delinquentem Verhalten. Das Adjektiv wird häufig in juristischen Kontexten verwendet und kann sowohl für einmalige als auch für wiederholte Gesetzesübertretungen stehen. In der Gesellschaft wird oft über die Konsequenzen und die Rehabilitation solcher Personen diskutiert.

Beispielsatz: Die soziale Integration straffälliger Personen ist ein wichtiger Schritt zur Vermeidung von Rückfällen.

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