Straffälligkeit


Eine Worttrennung gefunden

Straf · fäl · lig · keit

Das Wort Straf­fäl­lig­keit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­fäl­lig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­fäl­lig­keit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Straffälligkeit“ bezeichnet den Zustand oder die Eigenschaft einer Person, die wiederholt gegen das Gesetz verstoßen hat. Es handelt sich um ein Substantiv, das sich von dem Adjektiv „straffällig“ ableitet. Straffällig bedeutet, ein Vergehen oder Verbrechen begangen zu haben. Der Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, um auf Personen hinzuweisen, die in der Vergangenheit straffällig geworden sind, und spielt eine wichtige Rolle in der Kriminalitätsforschung sowie in der Justiz, insbesondere im Hinblick auf Resozialisierung und Prävention.

Beispielsatz: Die Straffälligkeit eines Jugendlichen kann durch gezielte Präventionsmaßnahmen verringert werden.

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