Strafgefangener


Eine Worttrennung gefunden

Straf · ge · fan · ge · ner

Das Wort Straf­ge­fan­ge­ner besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­ge­fan­ge­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­ge­fan­ge­ner" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Strafgefangener ist eine Person, die aufgrund eines begangenen Verbrechens rechtskräftig verurteilt und inhaftiert wurde. Es handelt sich dabei um eine angemessene Bezeichnung für eine Person, die eine Strafe verbüßt. Der Begriff "Strafgefangener" zeigt an, dass die Person eine Strafe für ihr Verhalten erhalten hat. Er enthält die Grundform des Wortes und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Der Strafgefangene wird meist in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht und ist für die Dauer seiner Haft dem Strafvollzug unterworfen.

Beispielsatz: Der Strafgefangene wurde nach der Haftentlassung mit offenen Armen empfangen.

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