Strafgerichtsbarkeit


Eine Worttrennung gefunden

Straf · ge · richts · bar · keit

Das Wort Straf­ge­richts­bar­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­ge­richts­bar­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­ge­richts­bar­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Strafgerichtsbarkeit ist der Bereich des Rechtssystems, der sich mit der Verfolgung und Bestrafung von Straftaten befasst. Sie umfasst die Zuständigkeit der Gerichte, die Entscheidungen über strafrechtliche Fälle treffen und Recht und Gerechtigkeit in Strafverfahren sicherstellen. Die Strafgerichtsbarkeit beinhaltet die Untersuchung von Straftaten, die Durchführung von Gerichtsverfahren, die Anhörung von Zeugen und die Entscheidung über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten. Sie gewährleistet auch den Schutz von Opfern und die Verhängung angemessener Strafen für Straftäter.

Beispielsatz: Die Strafgerichtsbarkeit sorgt dafür, dass Rechtsverletzungen angemessen verfolgt und bestraft werden.

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