Strafjustiz


Eine Worttrennung gefunden

Straf · jus · tiz

Das Wort Straf­jus­tiz besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­jus­tiz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­jus­tiz" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Strafjustiz bezeichnet das System und die Institutionen, die für die Verfolgung und Ahndung von Straftaten zuständig sind. Sie umfasst Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte und Strafvollzugsanstalten. Ziel der Strafjustiz ist es, Verbrechen zu ahnden, Recht und Ordnung aufrechtzuerhalten sowie Prävention und Resozialisierung von Straftätern zu fördern. Das Wort setzt sich aus „Strafe“ und „Justiz“ zusammen, wobei „Strafe“ die Maßnahme zur Ahndung von unrechtmäßigem Verhalten beschreibt und „Justiz“ das gesamte rechtliche System umfasst. In der Grundform ist es ein zusammengesetztes Substantiv.

Beispielsatz: Die Strafjustiz spielt eine entscheidende Rolle bei der Durchsetzung von Rechtsnormen und dem Schutz der Gesellschaft.

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