Strafklage


Eine Worttrennung gefunden

Straf · kla · ge

Das Wort Straf­kla­ge besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­kla­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­kla­ge" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Strafklage ist ein zusammengesetztes Substantiv, das aus den Begriffen "Straf" und "Klage" besteht. Es bezeichnet den rechtlichen Vorgang, bei dem eine Person oder eine Behörde offiziell Beschuldigungen gegen jemanden erhebt, weil dieser eine Straftat begangen haben soll. Die Strafklage dient dazu, den Täter zur Verantwortung zu ziehen und mögliche Strafen im Rahmen des Strafrechts durchzusetzen. Sie ist ein zentraler Bestandteil des Strafverfahrens und beginnt in der Regel mit der Einreichung einer Anklage beim zuständigen Gericht.

Beispielsatz: Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den Verdächtigen eine Strafklage wegen Betrugs.

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