Strafminderung


Eine Worttrennung gefunden

Straf · min · de · rung

Das Wort Straf­min­de­rung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­min­de­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­min­de­rung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Strafminderung bezeichnet die Verringerung einer verhängten Strafe, die aufgrund bestimmter mildernder Umstände oder Faktoren erfolgt. Sie kann beispielsweise bei Tätergeständnissen, einer besonderen Einsicht oder Reue des Angeklagten, oder in Fällen von geringer Schuld angewendet werden. Strafminderung kann sowohl im Strafrecht als auch in der Rechtsprechung von Bedeutung sein und zielt darauf ab, eine gerechtere und angemessene Bestrafung zu ermöglichen, die den individuellen Umständen des Falls Rechnung trägt. In der deutschen Rechtsprechung erfolgt die Strafminderung häufig als Teil eines richterlichen Ermessens.

Beispielsatz: Die Richterin entschied, dass eine Strafminderung aufgrund der reumütigen Haltung des Angeklagten gerechtfertigt sei.

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