Strafprozeßrecht


Eine Worttrennung gefunden

Straf · pro · zeß · recht

Das Wort Straf­pro­zeß­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­pro­zeß­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­pro­zeß­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Strafprozeßrecht bezieht sich auf das Rechtsgebiet, das die Verfahren und Regeln zur Durchführung von Strafverfahren regelt. Es umfasst Vorschriften, die den Ablauf von Ermittlungen, Anklagen, Gerichtsverhandlungen und Urteilsverkündungen betreffen. Ziel des Strafprozeßrechts ist es, sicherzustellen, dass Verfahren fair und gerecht ablaufen, die Rechte der Angeklagten gewahrt bleiben und rechtstaatliche Prinzipien eingehalten werden. Es regelt auch wichtige Aspekte wie die Beweiserhebung und die Rolle von Verteidigern und Staatsanwälten.

Beispielsatz: Das Strafprozeßrecht regelt die Abläufe und Verfahren in strafrechtlichen Angelegenheiten.

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