Strafrechtspflege


Eine Worttrennung gefunden

Straf · rechts · pfle · ge

Das Wort Straf­rechts­pfle­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­rechts­pfle­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­rechts­pfle­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Strafrechtspflege bezeichnet den gesamten Prozess der Durchführung und Umsetzung des Strafrechts. Dies umfasst die Ermittlungen von Straftaten, die Strafverfolgung durch Staatsanwaltschaften sowie die gerichtliche Verfahrenführung und die vollstreckende Rechtsprechung. Die Begrifflichkeit setzt sich aus "Strafrecht" (Rechtsbereich, der sich mit Straftaten und Strafen befasst) und "Pflege" (hier im Sinne von Handhabung und Durchführung) zusammen. In der Strafrechtspflege spielen diverse Institutionen, wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte, eine zentrale Rolle, um die Rechtsordnung aufrechtzuerhalten und die Gesellschaft zu schützen.

Beispielsatz: Die Strafrechtspflege hat die Aufgabe, rechtstaatliche Prinzipien bei der Verfolgung von Straftaten zu gewährleisten.

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