Strafrechtstatbestände


Eine Worttrennung gefunden

Straf · rechts · tat · be · stän · de

Das Wort Straf­rechts­tat­be­stän­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­rechts­tat­be­stän­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­rechts­tat­be­stän­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Strafrechtstatbestände“ bezeichnet die spezifischen rechtlichen Merkmale, die in einem Strafgesetzbuch definiert sind und die Voraussetzungen für das Vorliegen einer Straftat beschreiben. Das Wort setzt sich aus „Strafrecht“ und „Tatbestand“ zusammen. Bei „Tatbeständen“ handelt es sich um die mehrzahlige Form von „Tatbestand“, was bedeutet, dass es mehrere solcher rechtlichen Merkmale geben kann. Strafrechtstatbestände sind essenziell für die Anwendung des Strafrechts, da sie die Handlungen definieren, die strafbar sind, sowie die entsprechenden Strafen, die daraufhin verhängt werden können.

Beispielsatz: Die verschiedenen Strafrechtstatbestände definieren, unter welchen Umständen eine Handlung strafbar ist.

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