Strafsachen


Eine Worttrennung gefunden

Straf · sa · chen

Das Wort Straf­sa­chen besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­sa­chen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­sa­chen" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Strafsachen" ist der Plural des Substantivs "Strafsache". Eine Strafsache bezeichnet eine rechtliche Angelegenheit, die ein strafrechtliches Verfahren betrifft. Dabei handelt es sich häufig um Vorfälle, bei denen eine Person beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben. In den Strafsachen kommen verschiedene Rechtsakte zur Anwendung, einschließlich Ermittlungen, Anklagen und Gerichtsverfahren. Das Ziel ist es, über Schuld oder Unschuld des Beschuldigten zu entscheiden und gegebenenfalls eine Strafe zu verhängen. Dieser Begriff ist zentral im Bereich des Strafrechts und der Rechtsprechung.

Beispielsatz: In Strafsachen ist die rechtliche Beratung von großer Bedeutung.

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