Strafvereitelung


Eine Worttrennung gefunden

Straf · ver · ei · te · lung

Das Wort Straf­ver­ei­te­lung besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­ver­ei­te­lung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­ver­ei­te­lung" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Strafvereitelung bezeichnet die absichtliche oder fahrlässige Behinderung der Verfolgung und Aufklärung von Straftaten. Sie erfolgt, wenn jemand wissentlich handelt, um die Strafverfolgung eines Täters zu erschweren oder zu verhindern, etwa durch Falschaussagen, das Unterdrücken von Beweisen oder das Verstecken von Tatverdächtigen. Strafvereitelung ist in vielen Rechtssystemen selbst eine strafbare Handlung, da sie die Rechtsstaatlichkeit und die Durchsetzung von Gesetzen untergräbt. Das Wort setzt sich aus „Straf“ (bezieht sich auf strafrechtliche Maßnahmen) und „Vereitelung“ (das Verhindern oder Aufhalten von etwas) zusammen.

Beispielsatz: Die Strafvereitelung kann schwerwiegende rechtliche Konsequenzen für den Täter haben.

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