Strafverteidigerin


Eine Worttrennung gefunden

Straf · ver · tei · di · ge · rin

Das Wort Straf­ver­tei­di­ge­rin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­ver­tei­di­ge­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­ver­tei­di­ge­rin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine "Strafverteidigerin" ist eine Rechtsanwältin, die sich auf die Verteidigung von Personen spezialisiert hat, die einer Straftat beschuldigt werden. Sie vertritt ihre Mandanten vor Gericht und setzt sich für ihre Rechte ein. Die Form des Wortes ist weiblich, da es sich um eine weibliche Rechtsanwältin handelt. Der Begriff "Strafverteidigerin" setzt sich aus den Wörtern "Straf" (im Sinne von strafrechtlich) und "Verteidigerin" (im Sinne von jemandem, der eine Person oder eine Sache schützt) zusammen.

Beispielsatz: Die Strafverteidigerin setzte sich leidenschaftlich für die Rechte ihres Mandanten ein.

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