Strafzumessung


Eine Worttrennung gefunden

Straf · zu · mes · sung

Das Wort Straf­zu­mes­sung besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Straf­zu­mes­sung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Straf­zu­mes­sung" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Strafzumessung bezeichnet den Prozess der Festlegung der angemessenen Strafe für einen Täter, die im Rahmen eines Strafverfahrens erfolgt. Dabei werden verschiedene Faktoren berücksichtigt, wie die Schwere der Tat, die persönlichen Umstände des Täters sowie mögliche mildernde oder erschwerende Gründe. Das Wort setzt sich aus "Straf" (eine rechtliche Konsequenz für eine begangene Handlung) und "Zumessung" (die Festlegung oder Bestimmung eines Wertes) zusammen. Die Strafzumessung ist ein zentraler Aspekt im deutschen Strafrecht und spielt eine entscheidende Rolle bei der Vollstreckung von Urteilen.

Beispielsatz: Die Strafzumessung erfolgt unter Berücksichtigung der Schwere der Tat und der persönlichen Umstände des Täters.

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