Säumniszuschlag


Eine Worttrennung gefunden

Säum · nis · zu · schlag

Das Wort Säum­nis­zu­schlag besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Säum­nis­zu­schlag trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Säum­nis­zu­schlag" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Säumniszuschlag bezeichnet eine finanzielle Strafe, die erhoben wird, wenn eine Zahlung nicht fristgerecht erfolgt. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "Säumnis" (Versäumnis, Verzögerung) und "Zuschlag" (Zusatzgebühr) zusammen. Säumniszuschläge dienen als Anreiz, Zahlungen pünktlich zu leisten, und sind in verschiedenen Bereichen wie Steuern oder Gebühren anzutreffen. Die Höhe des Zuschlags kann je nach rechtlicher Regelung variieren und wird häufig als Prozentsatz der ausstehenden Beträge berechnet.

Beispielsatz: Der Säumniszuschlag wurde auf die ausstehende Zahlung angewendet, da die Frist überschritten war.

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