Säumniszuschlägen


Eine Worttrennung gefunden

Säum · nis · zu · schlä · gen

Das Wort Säum­nis­zu­schlä­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Säum­nis­zu­schlä­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Säum­nis­zu­schlä­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Säumniszuschlägen ist die Pluralform des Wortes "Säumniszuschlag". Ein Säumniszuschlag ist eine zusätzliche Gebühr, die erhoben wird, wenn eine Zahlung nicht rechtzeitig geleistet wird. Es handelt sich um eine Art von Verzugszinsen oder Mahngebühren, die oft bei verspäteter Zahlung von Steuern, Rechnungen oder Vertragsraten anfallen können. Säumniszuschläge sollen als Anreiz dienen, Zahlungen pünktlich zu leisten und dienen dazu, den Verzugsschaden zu decken, der durch die verspätete Zahlung entstanden ist.

Beispielsatz: Die verspätete Zahlung der Steuern führte dazu, dass die Behörde Säumniszuschläge erhob.

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