Tarifhoheit


Eine Worttrennung gefunden

Ta · rif · ho · heit

Das Wort Ta­rif­ho­heit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ta­rif­ho­heit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ta­rif­ho­heit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Tarifhoheit bezeichnet das Recht eines bestimmten Trägers, in der Regel eines Unternehmens oder einer Gewerkschaft, eigenständig Tarife für Arbeitsbedingungen und Löhne auszuhandeln und festzulegen. Sie stellt ein zentrales Element im Arbeitsrecht dar, da sie die Autonomie und Verhandlungsmacht der Sozialpartner betont. Tarifhoheit ermöglicht es, maßgeschneiderte Lösungen für verschiedene Branchen oder Unternehmen zu entwickeln und somit die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu berücksichtigen. Das Wort setzt sich aus "Tarif" und "Hoheit" zusammen, wobei "Hoheit" in diesem Kontext die Autorität oder das Recht bezeichnet, über Tariffragen zu entscheiden.

Beispielsatz: Die Tarifhoheit der Gewerkschaften ermöglicht es ihnen, Arbeitsbedingungen und Löhne eigenständig zu verhandeln.

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