Tarifrecht


Eine Worttrennung gefunden

Ta · rif · recht

Das Wort Ta­rif­recht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ta­rif­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ta­rif­recht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Tarifrecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die die Regelungen von Tarifverträgen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften betreffen. Es regelt die Bedingungen und Inhalte von Arbeitsverhältnissen, wie Löhne, Arbeitszeiten und Urlaubstage. Tarifrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsrechts und soll die Interessen der Arbeitnehmer schützen und gleichzeitig faire Bedingungen für Arbeitgeber schaffen. Es wird durch Verhandlungen zwischen den Beteiligten entwickelt und ist oft an bestimmte Branchen oder Regionen gebunden. Das Wort ist in der Grundform und setzt sich aus „Tarif“ und „Recht“ zusammen.

Beispielsatz: Das Tarifrecht regelt die Arbeitsbedingungen und Vergütungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften.

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