Tarifvertragsparteien


Eine Worttrennung gefunden

Ta · rif · ver · trags · par · tei · en

Das Wort Ta­rif­ver­trags­par­tei­en besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ta­rif­ver­trags­par­tei­en trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ta­rif­ver­trags­par­tei­en" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Tarifvertragsparteien sind die Vertragspartner eines Tarifvertrags, der die Regelungen für Arbeitsbedingungen und Entlohnung in einer bestimmten Branche regelt. Dabei handelt es sich in der Regel um Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, die gemeinsam einen Tarifvertrag aushandeln und abschließen. Diese Tarifvertragsparteien vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und verhandeln über Gehälter, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen und andere arbeitsrechtliche Aspekte.

Beispielsatz: Die Tarifvertragsparteien verhandeln regelmäßig über bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten.

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