Tatbestand


Eine Worttrennung gefunden

Tat · be · stand

Das Wort Tat­be­stand besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tat­be­stand trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tat­be­stand" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Tatbestand bezeichnet die speziellen Umstände und Fakten, die zur Definition einer Straftat oder eines rechtlichen Geschehens führen. Dabei handelt es sich um die relevanten Tatsachen, die erfüllt sein müssen, damit ein rechtlicher Sachverhalt oder eine strafrechtliche Norm Anwendung findet. Der Begriff wird häufig im juristischen Kontext verwendet und umfasst sowohl die objektiven wie auch die subjektiven Elemente eines Verbrechens oder einer Ordnungswidrigkeit. Der Tatbestand ist essenziell für die rechtliche Bewertung und die darauf basierenden Konsequenzen.

Beispielsatz: Der Tatbestand des Verbrechens wurde von den Ermittlern sorgfältig geprüft.

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