Tatenschaft


Eine Worttrennung gefunden

Ta · ten · schaft

Das Wort Ta­ten­schaft besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ta­ten­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ta­ten­schaft" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Tatenschaft bezeichnet den Zustand oder die Eigenschaft, eine Tat oder Handlung zu vollbringen. Es handelt sich hier um ein Substantiv, das aus dem Wort „Tat“ (eine Handlung oder ein Ereignis) und der Endung „-enschaft“ (die einen Zustand oder eine Eigenschaft beschreibt) gebildet wurde. Tatenschaft wird oft im juristischen Kontext verwendet, um das aktive Handeln einer Person bei der Begehung einer Straftat zu kennzeichnen. Es impliziert also eine bestimmte Verantwortung oder Rolle einer Person in Bezug auf die durchgeführte Handlung.

Beispielsatz: Die Tatenschaft des Verbrechers wurde durch die umfangreiche Beweislage eindeutig nachgewiesen.

Vorheriger Eintrag: Tatenlosigkeit
Nächster Eintrag: Tatenschaften

 

Zufällige Wörter: detailliertere erspartem Fortsetzungsgeschichte Konfrontationskurs niedrigem