Tatverdächtige


Eine Worttrennung gefunden

Tat · ver · däch · ti · ge

Das Wort Tat­ver­däch­ti­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tat­ver­däch­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tat­ver­däch­ti­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Tatverdächtige" ist ein Substantiv und die Pluralform von "Tatverdächtiger". Es bezeichnet eine Person oder Personen, die aufgrund von Indizien, Beweisen oder Zeugenaussagen im Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Die Tatverdächtigen werden von den Ermittlungsbehörden im Zuge einer Untersuchung ermittelt und können anschließend bei ausreichenden Beweisen oder bei einem Geständnis angeklagt und vor Gericht gestellt werden. Der Begriff betont die vorläufige Natur der Verdächtigung, da die Schuld noch nicht endgültig festgestellt ist.

Beispielsatz: Die Polizei hat mehrere Tatverdächtige in dem laufenden Ermittlungsverfahren befragt.

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