Tatverdächtiger


Eine Worttrennung gefunden

Tat · ver · däch · ti · ger

Das Wort Tat­ver­däch­ti­ger besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tat­ver­däch­ti­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tat­ver­däch­ti­ger" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Tatverdächtiger ist eine Person, gegen die ein begründeter Verdacht besteht, eine Straftat begangen zu haben. Der Begriff bezieht sich üblicherweise auf die Form des maskulinen Nominativ Singulars. Ein Tatverdächtiger kann von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft identifiziert und vorläufig festgenommen werden, bis die Untersuchungen abgeschlossen sind und ein Urteil gefällt wurde. In dieser Zeit gilt die Person als verdächtig und nicht als Täter.

Beispielsatz: Die Polizei hat einen Tatverdächtigen im Fall des Einbruchs festgenommen.

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