Tatverdacht


Eine Worttrennung gefunden

Tat · ver · dacht

Das Wort Tat­ver­dacht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tat­ver­dacht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tat­ver­dacht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Tatverdacht“ bezeichnet den Zustand, in dem eine Person verdächtigt wird, eine Straftat begangen zu haben. Es setzt sich aus den Bestandteilen „Tat“ (eine Handlung, die gegen das Gesetz verstößt) und „Verdacht“ (das Vermuten oder Annehmen, dass etwas nicht in Ordnung ist) zusammen. Der Begriff wird häufig im Strafrecht verwendet und beschreibt eine Situation, in der ermittelt wird, ob der Verdacht auf eine Straftat begründet ist oder nicht. Tatverdacht ist ein wichtiger Schritt im Rechtssystem, da er der Grundlage für Ermittlungen und mögliche Anklagen entspricht.

Beispielsatz: Die Polizei nahm den Verdächtigen aufgrund eines konkreten Tatverdachts fest.

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