Teileigner


Eine Worttrennung gefunden

Teil · eig · ner

Das Wort Teil­eig­ner besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Teil­eig­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Teil­eig­ner" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Teileigner ist ein zusammengesetztes Substantiv aus "Teil" und "Eigner". Es bezeichnet eine Person, die Eigentum an einem Teil oder einer Division eines größeren Ganzen besitzt. Diese Form ist die Grundform des Begriffs. In vielen Kontexten kann es sich um Anteile an einem Unternehmen, Immobilien oder anderen Vermögenswerten handeln. Teileigner hat oft spezifische Rechte und Pflichten, die mit ihrem Anteil verbunden sind, und kann in verschiedenen rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhängen vorkommen.

Beispielsatz: Der Teileigner ist verantwortlich für die Pflege und Wartung der von ihm besessenen Anteile.

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