Teilhaberecht


Eine Worttrennung gefunden

Teil · ha · be · recht

Das Wort Teil­ha­be­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Teil­ha­be­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Teil­ha­be­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Teilhaberecht" beschreibt das Recht einer Person, an bestimmten Entscheidungen oder Aktivitäten teilzuhaben oder daran teilzunehmen. Es kann verschiedene Formen annehmen, zum Beispiel das Recht, in einem Unternehmen oder einer Organisation mitzubestimmen oder das Recht, an politischen Entscheidungsprozessen teilzuhaben. Das Teilhaberecht ermöglicht es einer Person, ihre Interessen und Meinungen einzubringen und aktiv an der Gestaltung ihrer Lebensbereiche teilzuhaben.

Beispielsatz: Das Teilhaberecht ermöglicht Menschen mit Behinderungen, aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Vorheriger Eintrag: Teilhaber
Nächster Eintrag: Teilhaberechte

 

Zufällige Wörter: bügelfrei Doppelstrang handlungsunfähiger Schulterklopfen teilbarsten