Teilhaberin


Eine Worttrennung gefunden

Teil · ha · be · rin

Das Wort Teil­ha­be­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Teil­ha­be­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Teil­ha­be­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Teilhaberin ist eine weibliche Person, die Anteile an einem Unternehmen besitzt und dadurch an dessen Gewinnen und Verlusten beteiligt ist. Sie trägt mit ihrem Kapital zum Unternehmenserfolg bei und hat auch das Recht, an Entscheidungen teilzuhaben und Mitbestimmungsrechte auszuüben. Der Begriff "Teilhaberin" ist die weibliche Form von "Teilhaber" und deutet an, dass es sich um eine Frau handelt, die eine Beteiligung an einem Unternehmen besitzt. Die Grundform des Wortes ist somit "Teilhaber".

Beispielsatz:

Vorheriger Eintrag: Teilhaberechte
Nächster Eintrag: Teilhaberinnen

 

Zufällige Wörter: Analyseinstrumenten herrichtest identifizierbares verdrückt verlautendes