Teilnahmeberechtigt


Eine Worttrennung gefunden

Teil · nah · me · be · rech · tigt

Das Wort Teil­nah­me­be­rech­tigt besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Teil­nah­me­be­rech­tigt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Teil­nah­me­be­rech­tigt" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Teilnahmeberechtigt ist ein Adjektiv, abgeleitet vom Verb "teilnehmen" und der zugehörigen Partizipialform "berechtigt". Es beschreibt die Eigenschaft einer Person oder Gruppe, die Voraussetzungen zu erfüllen, um an einer bestimmten Aktivität, Veranstaltung oder einem Wettbewerb teilnehmen zu dürfen. Es signalisiert, dass die betreffende Person oder Gruppe die erforderlichen Kriterien, wie beispielsweise ein Mindestalter, eine Mitgliedschaft oder die Erfüllung bestimmter Leistungsstandards, erfüllt. Teilnahmeberechtigte Personen sind berechtigt, sich an der entsprechenden Veranstaltung zu beteiligen.

Beispielsatz: Nur Mitglieder des Vereins sind an der Veranstaltung teilnahmeberechtigt.

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