Teilrechtsfähigkeit


Eine Worttrennung gefunden

Teil · rechts ·· hig · keit

Das Wort Teil­rechts­fä­hig­keit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Teil­rechts­fä­hig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Teil­rechts­fä­hig­keit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Teilrechtsfähigkeit bezeichnet die eingeschränkte Fähigkeit einer juristischen Person, Rechte und Pflichten zu erwerben, die nicht in vollem Umfang vorhanden ist. Sie findet häufig Anwendung im Bereich von Vereinen oder Stiftungen, die unter bestimmten Voraussetzungen rechtliche Handlungen vornehmen können. Im Gegensatz zur Vollrechtsfähigkeit, die eine uneingeschränkte Teilhabe am Rechtsverkehr ermöglicht, beschränkt sich die Teilrechtsfähigkeit auf besondere Aspekte, wie beispielsweise die Erfüllung des Vereinszwecks. Diese Form der Rechtsfähigkeit ermöglicht es, dass Organisationen unter bestimmten Bedingungen tätig werden, ohne die volle rechtliche Verantwortung zu tragen.

Beispielsatz: Die Teilrechtsfähigkeit von Minderjährigen ermöglicht es ihnen, unter bestimmten Bedingungen Verträge abzuschließen.

Vorheriger Eintrag: Teilprüfungen
Nächster Eintrag: Teilrente

 

Zufällige Wörter: befehlshaberischem Innensenatoren Jugendklasse Utas wohlerwogen