Telemediengesetz


Eine Worttrennung gefunden

Te · le · me · di · en · ge · setz

Das Wort Te­le­me­di­en­ge­setz besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Te­le­me­di­en­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Te­le­me­di­en­ge­setz" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Telemediengesetz (TMG) ist ein deutsches Gesetz, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von Telemedien regelt. Telemedien sind Mediendienste, die über elektronische Kommunikationsnetze erbracht werden, wie zum Beispiel Websites, Apps oder Livestreams. Das TMG behandelt Themen wie Impressumspflicht, Datenschutz, Haftungsfragen und Verbraucherschutz für Anbieter von Telemedien. Es gilt für sowohl kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Anbieter und enthält Vorgaben zur Informationspflicht gegenüber Nutzern sowie zum Schutz personenbezogener Daten. Das TMG wurde zuletzt im Jahr 2021 angepasst.

Beispielsatz: Das Telemediengesetz regelt die Rechte und Pflichten von Anbietern digitaler Inhalte in Deutschland.

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