Ticketinhaber


Eine Worttrennung gefunden

Ti · cket · in · ha · ber

Das Wort Ti­cket­in­ha­ber besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Ti­cket­in­ha­ber trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Ti­cket­in­ha­ber" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Ticketinhaber“ bezeichnet eine Person, die im Besitz eines Tickets ist, beispielsweise für eine Veranstaltung, eine Reise oder einen Transport. Das Wort setzt sich aus „Ticket“ und „Inhaber“ zusammen. „Ticket“ stammt aus dem Englischen und bedeutet Eintrittskarte oder Fahrschein, während „Inhaber“ eine Person beschreibt, die etwas besitzt oder innehat. In diesem Zusammenhang ist der Ticketinhaber berechtigt, die im Ticket angegebenen Leistungen in Anspruch zu nehmen, sei es der Zugang zu einer Veranstaltung oder das Reisen mit einem Verkehrsmittel.

Beispielsatz: Der Ticketinhaber hat das Recht auf bevorzugten Zugang zur Veranstaltung.

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