Totschlagversuch


Eine Worttrennung gefunden

Tot · schlag · ver · such

Das Wort Tot­schlag­ver­such besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Tot­schlag­ver­such trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Tot­schlag­ver­such" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Totschlagversuch bezeichnet den Versuch, einen Menschen durch Gewalt oder andere Mittel zu töten, ohne dass es zu einem tatsächlichen Tod kommt. Der Begriff setzt sich aus "Totschlag", was den vollendeten Straftatbestand des ungerechtfertigten Tötens beschreibt, und "Versuch", der juristischen Kategorie für Handlungen, die auf die Begehung einer Straftat abzielen, jedoch nicht vollendet werden. In der Rechtsprechung wird der Totschlagversuch ähnlich wie der vollendete Totschlag behandelt, ist jedoch strafmildernd. Totschlagversuche fallen unter das Strafrecht und können erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beispielsatz: Der Angeklagte steht unter Verdacht des versuchten Totschlags, nachdem er während eines Streits auf sein Opfer losgegangen ist.

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