Treuhänderin


Eine Worttrennung gefunden

Treu · hän · de · rin

Das Wort Treu­hän­de­rin besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Treu­hän­de­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Treu­hän­de­rin" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Treuhänderin ist eine weibliche Person, die als Verwalterin von Vermögen oder Eigentum im Auftrag eines anderen handelt. Sie übernimmt fiduziarische Verantwortung und hat die Pflicht, das ihr anvertraute Vermögen im besten Interesse des Begünstigten zu verwalten. Die Treuhänderin muss vertrauenswürdig, zuverlässig und kompetent sein, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß auszuführen. Es kann sich sowohl um eine natürliche Person handeln, die das Amt der Treuhänderin ausübt, als auch um eine juristische Person wie eine Trustgesellschaft oder Bank, die als Treuhänderin fungiert.

Beispielsatz: Die Treuhänderin verwaltet das Vermögen ihrer Klienten mit größter Sorgfalt.

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