Treuhandnachfolgerin


Eine Worttrennung gefunden

Treu · hand · nach · fol · ge · rin

Das Wort Treu­hand­nach­fol­ge­rin besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Treu­hand­nach­fol­ge­rin trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Treu­hand­nach­fol­ge­rin" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Treuhandnachfolgerin ist eine weibliche Person oder Institution, die die Aufgaben und Pflichten einer Treuhandgesellschaft oder eines Treuhänders übernimmt. Der Begriff setzt sich aus „Treuhand“, was die Verwaltung von Vermögen im Interesse Dritter meint, und „Nachfolgerin“, was eine Person beschreibt, die nach jemandem kommt oder dessen Position einnimmt. Die Treuhandnachfolgerin kann im Rahmen von Nachfolgeplanung, Vermögensverwaltung oder Erbschaften aktiv werden und hat die Verantwortung, die Interessen der Begünstigten zu wahren und ordnungsgemäß zu vertreten.

Beispielsatz: Die Treuhandnachfolgerin übernimmt die Verantwortung für die Vermögensverwaltung und die rechtlichen Belange des Unternehmens.

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