Treuhandschaft


Eine Worttrennung gefunden

Treu · hand · schaft

Das Wort Treu­hand­schaft besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Treu­hand­schaft trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Treu­hand­schaft" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Treuhandschaft bezieht sich auf eine rechtliche Beziehung, in der eine Person, der Treuhänder, legal verpflichtet ist, das Eigentum oder Vermögen einer anderen Person, des Treugebers, zu verwalten und zu schützen. Der Treuhänder handelt im besten Interesse des Treugebers und hat die Aufgabe, das Vermögen oder Eigentum zu erhalten und es gegebenenfalls im Sinne des Treugebers zu nutzen. Die Treuhandschaft kann für unterschiedliche Zwecke eingesetzt werden, wie beispielsweise im Erbrecht oder bei Geschäftsvereinbarungen.

Beispielsatz: Die Treuhandschaft ermöglicht es, Vermögenswerte im Interesse einer dritten Person zu verwalten.

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