tributpflichtiger


Eine Worttrennung gefunden

tri · but · pflich · ti · ger

Das Wort tri­but­pflich­ti­ger besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort tri­but­pflich­ti­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "tri­but­pflich­ti­ger" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Tributpflichtiger“ bezeichnet eine Person oder Institution, die verpflichtet ist, einen Tribut zu zahlen. Der Begriff setzt sich aus „Tribut“ und „pflichtig“ zusammen. „Tribut“ bezieht sich auf eine Abgabe, die oft als Schutzgebühr oder als Zeichen der Unterwerfung gezahlt wird, während „pflichtig“ die Notwendigkeit oder Verpflichtung betont. Der Tributpflichtige ist demnach jemand, der finanziell oder materiell an eine übergeordnete Macht oder Autorität bindend abgeben muss. Diese Form ist die Substantivierung des Adjektivs „pflichtig“ und bezeichnet entsprechend die Rolle oder den Status der zahlenden Person im Kontext von Zahlungspflichten.

Beispielsatz: Der tributpflichtige Bürger muss seine Steuern fristgerecht an das Finanzamt überweisen.

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