Truppenstationierungsverträge


Eine Worttrennung gefunden

Trup · pen · sta · tio · nie · rungs · ver · trä · ge

Das Wort Trup­pen­sta­tio­nie­rungs­ver­trä­ge besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Trup­pen­sta­tio­nie­rungs­ver­trä­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Trup­pen­sta­tio­nie­rungs­ver­trä­ge" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Truppenstationierungsverträge" ist die Pluralform des Begriffs "Truppenstationierungsvertrag". Es bezeichnet vertragliche Vereinbarungen zwischen Staaten, die die Stationierung von militärischen Truppen auf dem Hoheitsgebiet eines anderen Landes regeln. Diese Verträge legen unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Anzahl der Truppen, die Dauer der Stationierung sowie die Bedingungen für die Stationierung fest. Ziel solcher Vereinbarungen ist es, die militärische Zusammenarbeit zu strukturieren und rechtliche Klarheit zu schaffen. Die umfassende Natur dieser Verträge kann politische, sicherheitspolitische und völkerrechtliche Aspekte einschließen.

Beispielsatz: Die Bundesregierung verhandelt über neue Truppenstationierungsverträge, um die Sicherheit im internationalen Kontext zu erhöhen.

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