Unbedenklichkeitsbescheinigung


Eine Worttrennung gefunden

Un · be · denk · lich · keits · be · schei · ni · gung

Das Wort Un­be­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­be­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­be­denk­lich­keits­be­schei­ni­gung" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass von einer bestimmten Person, Institution oder Handlung keine Bedenken bestehen. Der Begriff setzt sich aus "Unbedenklichkeit" und "Bescheinigung" zusammen. "Unbedenklichkeit" beschreibt die Freiheit von Bedenken oder zweifelhaften Aspekten, während "Bescheinigung" ein schriftlicher Nachweis oder eine Zertifizierung bedeutet. Solche Bescheinigungen werden häufig in rechtlichen, gesundheitlichen oder sicherheitstechnischen Kontexten benötigt, um zu versichern, dass eine Person oder ein Vorhaben keine Risiken birgt oder keine gesetzlichen Vorschriften verletzt.

Beispielsatz: Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass keine rechtlichen Bedenken gegen die Durchführung des Projekts bestehen.

Vorheriger Eintrag: Unbedenklichkeiten
Nächster Eintrag: Unbedenklichkeitserklärung

 

Zufällige Wörter: ausgebessertem Gottesurteil hexte Magenkrämpfen Schälchen