unbefugt


Eine Worttrennung gefunden

un · be · fugt

Das Wort un­be­fugt besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­be­fugt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­be­fugt" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Unbefugt ist ein Adjektiv und beschreibt den Zustand, wenn jemand ohne die erforderlichen Rechte oder Genehmigungen handelt. Es bezieht sich auf jemanden, der unautorisiert und nicht legitimiert ist, bestimmte Handlungen oder Zugänge auszuführen. Dies kann sich auf das Betreten eines Ortes, das Benutzen von Informationen oder das Ausführen von Handlungen beziehen, für die keine Berechtigung vorliegt. Es kann auch verwendet werden, um unerlaubte Eingriffe oder das Überschreiten von Befugnissen zu beschreiben. Beispiel: "Der unbefugte Zugriff auf sensible Daten ist strafbar."

Beispielsatz: Der Zutritt zu dem Gebäude war unbefugt und somit illegal.

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