unbefugter


Eine Worttrennung gefunden

un · be · fug · ter

Das Wort un­be­fug­ter besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­be­fug­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­be­fug­ter" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „unbefugter“ ist ein Adjektiv und beschreibt jemanden, der keine Berechtigung oder Erlaubnis hat, etwas zu tun. Es leitet sich von „befugt“ ab, was so viel wie „berechtigt“ oder „erlaubt“ bedeutet. Die Vorsilbe „un-“ negiert diesen Zustand, sodass „unbefugter“ jemanden bezeichnet, der unrechtmäßig handelt oder in einem bestimmten Kontext nicht die nötige Genehmigung besitzt. Oft wird der Begriff in rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Zusammenhängen verwendet, um vor unautorisiertem Zutritt oder Handeln zu warnen.

Beispielsatz: Der unbefugte Zugang zu den sensiblen Daten wurde sofort unterbunden.

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