unbescholtener


Eine Worttrennung gefunden

un · be · schol · te · ner

Das Wort un­be­schol­te­ner besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­be­schol­te­ner trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­be­schol­te­ner" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „unbescholtener“ ist die erweiterte Form des Adjektivs „bescholten“, das im Deutschen als negativ konnotiert angesehen wird und für „angeklagt“ oder „verurteilt“ steht. Das Präfix „un-“ negiert den Begriff, sodass „unbescholtener“ eine Person beschreibt, die keinen Makel oder Vorwurf hat, also moralisch einwandfrei oder ohne Tadel ist. Man könnte sagen, es handelt sich um eine Person mit tadellosem Ruf. Der Begriff wird häufig im rechtlichen oder ethischen Kontext verwendet, um Personen zu kennzeichnen, die als vertrauenswürdig und unbescholten gelten.

Beispielsatz: Der unbescholtene Mann wurde immer wieder fälschlicherweise beschuldigt.

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