Unbilligkeit


Eine Worttrennung gefunden

Un · bil · lig · keit

Das Wort Un­bil­lig­keit besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­bil­lig­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­bil­lig­keit" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Unbilligkeit ist ein Substantiv, das eine ungerechte oder unfaire Handlung oder Situation beschreibt. Es leitet sich aus dem Adjektiv „unbillig“ ab, was so viel wie ungerecht oder unvernünftig bedeutet. In rechtlichen Kontexten kann Unbilligkeit verwendet werden, um auf eine Situation hinzuweisen, in der das Erforderliche oder Angemessene nicht gewährt wird, was zu einer Missbilligung der Umstände führt. Die Verwendung des Begriffs impliziert oft eine moralische oder ethische Dimension, in der das Handeln oder die Entscheidung als nicht akzeptabel erachtet wird.

Beispielsatz: Die Unbilligkeit der Situation führte zu einem gerechten Kompromiss zwischen den beiden Parteien.

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