Unfallbeteiligten


Eine Worttrennung gefunden

Un · fall · be · tei · lig · ten

Das Wort Un­fall­be­tei­lig­ten besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­fall­be­tei­lig­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­fall­be­tei­lig­ten" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Unfallbeteiligte" ist der Plural des Substantivs "Unfallbeteiligter". Es bezieht sich auf Personen oder Fahrzeuge, die in einen Unfall verwickelt sind. Eine Person oder ein Fahrzeug kann entweder direkt am Unfall beteiligt sein oder indirekt betroffen sein. Die Unfallbeteiligten können sowohl Verursacher als auch Geschädigte sein und spielen eine wichtige Rolle bei der Bewertung der Schuldfrage und der Regulierung von Unfallversicherungen. Sie sind Teil des Unfallgeschehens und können Zeugenaussagen machen oder am Unfallort Hilfe leisten.

Beispielsatz: Die Polizei befragte die Unfallbeteiligten, um den Hergang des Geschehens zu klären.

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