Unfallkosten


Eine Worttrennung gefunden

Un · fall · kos · ten

Das Wort Un­fall­kos­ten besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­fall­kos­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­fall­kos­ten" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Unfallkosten sind die finanziellen Ausgaben, die im Zusammenhang mit einem Unfall entstehen. Sie umfassen verschiedene Posten wie Reparaturkosten für beschädigte Fahrzeuge oder Sachgegenstände, medizinische Behandlungskosten für verletzte Personen, Abschlepp- und Bergungskosten sowie eventuelle Schadensersatzforderungen. Die Höhe der Unfallkosten hängt von der Schwere des Unfalls, dem Umfang der Schäden und den versicherungsrechtlichen Gegebenheiten ab. Unfallkosten können sowohl von der Haftpflichtversicherung des Verursachers, der Kaskoversicherung des Geschädigten oder im Fall von Personenschäden von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden.

Beispielsatz: Die Versicherung übernimmt die Unfallkosten, die durch den Verkehrsunfall entstanden sind.

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