Ungültigerklärung


Eine Worttrennung gefunden

Un · gül · tig · er · klä · rung

Das Wort Un­gül­tig­er­klä­rung besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Un­gül­tig­er­klä­rung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Un­gül­tig­er­klä­rung" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die "Ungültigerklärung" bezeichnet den Akt oder Prozess des für nichtig Erklärens oder Aufhebens einer bestimmten Vereinbarung oder eines Dokuments. Es handelt sich dabei um die Formulierung eines offiziellen Beschlusses oder Urteils, mit dem ein vorher gültiger Vertrag, eine Entscheidung oder eine Handlung für ungültig erklärt wird. Dies kann beispielsweise aufgrund von Verstößen gegen Gesetze oder Bestimmungen geschehen. Die "Ungültigerklärung" kann in verschiedenen Formen auftreten, je nachdem, ob sie von einer autorisierten Behörde, einem Gericht oder einem Vertragspartner durchgeführt wird. Da das Wort in der Grundform ist, bedarf es keiner weiteren Erläuterung.

Beispielsatz:

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