Universalerben


Eine Worttrennung gefunden

Uni · ver · sal · er · ben

Das Wort Uni­ver­sal­er­ben besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Uni­ver­sal­er­ben trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Uni­ver­sal­er­ben" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Universalerbe ist eine Person, die in einem Testament zum alleinigen Erben des gesamten Vermögens einer verstorbenen Person bestimmt wird. Dies bedeutet, dass der Universalerbe das Eigentum, Geld, Immobilien und andere Vermögenswerte des Erblassers erbt. Im Gegensatz zu einem Vermächtnisnehmer, der nur einen bestimmten Teil des Nachlasses erhält, erbt der Universalerbe den gesamten Nachlass. Die Form "universalerben" ist die Pluralform von "universalerbe", wobei mehrere Personen als gemeinsame Universalerben benannt werden.

Beispielsatz: Die Universalerben müssen sich um die Verteilung des Vermögens kümmern.

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