Universitätsstudiengesetz


Eine Worttrennung gefunden

Uni · ver · si · täts · stu · di · en · ge · setz

Das Wort Uni­ver­si­täts­stu­di­en­ge­setz besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Uni­ver­si­täts­stu­di­en­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Uni­ver­si­täts­stu­di­en­ge­setz" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Universitätsstudiengesetz (USG) ist ein rechtlicher Rahmen in Österreich, der die Organisation und Durchführung von Studiengängen an Universitäten regelt. Es legt die Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium, den Umfang der Lehrveranstaltungen, die Regelung von Anerkennungen und Prüfungen sowie die Erteilung von akademischen Graden fest. Das USG garantiert die Autonomie der Universitäten bei der Gestaltung des Lehrangebots und ermöglicht eine flexible Gestaltung von Studienplänen und -inhalten. Es wurde zuletzt im Jahr 2002 novelliert.

Beispielsatz: Das Universitätsstudiengesetz regelt die Rahmenbedingungen für das Studium an österreichischen Hochschulen.

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