unmündige


Eine Worttrennung gefunden

un · mün · di · ge

Das Wort un­mün­di­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­mün­di­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­mün­di­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „unmündige“ beschreibt einen Zustand, in dem jemand nicht die rechtliche Fähigkeit oder Reife besitzt, eigenverantwortliche Entscheidungen zu treffen. Es handelt sich um eine adjektivische Form des Substantivs „Unmündigkeit“, das sich auf Personen bezieht, die noch nicht volljährig sind oder rechtlich nicht als mündig gelten. Dies kann Kinder, Jugendliche oder Personen in besonderen rechtlichen Situationen einschließen. Unmündige sind oft auf die Aufsicht und Entscheidungen von Erwachsenen angewiesen, weil sie nicht die nötige Erfahrung oder das Urteil haben, um unabhängig zu handeln.

Beispielsatz: Der unmündige Jugendliche durfte nicht selbst über seine Zukunft entscheiden.

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