unmündigen


Eine Worttrennung gefunden

un · mün · di · gen

Das Wort un­mün­di­gen besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort un­mün­di­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "un­mün­di­gen" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „unmündigen“ ist die Pluralform des Adjektivs „unmündig“. Es beschreibt Personen, die minderjährig oder nicht rechtlich voll geschäftsfähig sind. Unmündige Menschen sind in vielen Rechtsbereichen nicht in der Lage, eigenständig Entscheidungen zu treffen oder Verträge abzuschließen, da sie als schutzbedürftig gelten. In einem rechtlichen Kontext bedeutet "unmündig" häufig, dass eine Person noch nicht das vollendete 18. Lebensjahr erreicht hat und somit unter elterlicher Sorge oder Vormundschaft steht. Es impliziert eine Einschränkung der persönlichen Freiheit und Verantwortung in sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

Beispielsatz: Die unmündigen Kinder benötigen besondere Unterstützung und Anleitung in ihrer Entwicklung.

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